Libertäre Linke in der Nordstadt (Braunschweig)

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Besser ohne Partei sozial und solidarisch- im Siegfriedviertel, Uni-Viertel, in der Schuntersiedlung, in Kralenriede & am Schwarzen Berg – demokratisch, sozial, gradeheraus und (un)wider(steh)lich.

5 Jahre Hartz IV – Eine Bilanz

Bildmontage: im Original Artikel auf „scharf links“ (unter den Links zu finden- bei „Presse“)

10.02.10 (ein Art „Gastbeitrag“- Danke an H. V.’s Email-Verteiler) – Nachtrag am Ende…

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert gar nichts!

Von Herbert Thomsen

Wie erfolgreich ein Gesetz ist, lässt sich weniger an seiner reibungslosen Umsetzung, als vielmehr in seiner Wirkung in die Gesellschaft messen.
Die Wirkung von Hartz IV – einem wesentlichen Bestandteil der “Agenda 2010“ – lässt sich erkennen, wenn die Grunddaten über Lohneinkommen, Niedriglohn und Umverteilung zwischen Lohnabhängigen auf der einen und BezieherInnen von Kapitaleinkünften auf der anderen Seite seit seiner Einführung betrachtet werden. Diese Betrachtung ist heute, fünf Jahre nach der Einführung von Hartz IV, anhand des erhobenen statistischen Materials, möglich.

Hatte der damalige Arbeitsminister Clement noch die bessere Vermittlung von Arbeitslosen und die unsinnigen Doppelstrukturen von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe als wesentliches Argument für das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) als Begründung eingeführt, so hatte sein damaliger Chef, Bundeskanzler Schröder ganz andere Visionen. Im Januar 2005 ließ er auf dem Treffen der Welteliten in Davos (Weltwirtschaftsforum) folgende Erkenntnis verbreiten: „ Wir haben einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut, den es in Europa gibt.“ Dies basiert nach Schröder auf dem Zwang zur Annahme jeglicher Arbeit. „von ihnen (den Erwerbslosen) aber auch fordert, dass jede in Deutschland zumutbare Arbeit akzeptiert wird – und bei Strafe der Leistungskürzung oder ansonsten der Reduzierung – erfolgreich sein wird.“

Und Schröder hatte recht: Aus dem Schaffen von Niedriglohnbedingungen – fehlender gesetzlicher Mindestlohn und Unterlaufen des europaweit festgelegten Prinzips „Equal Pay“ für die Zeitarbeit durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und dem Zwang zur Arbeitsannahme jeglichen Lohns (Hartz IV),  wurde ein gigantischer Niedriglohnsektor geschaffen. Für die meisten ArbeitnehmerInnen war ein Verlust von Reallohn die Folge.

Die Fakten:

–    Von 2004 auf 2005 hat sich die Zahl der Kinder in Armut von 1,2 auf 2,4 Millionen verdoppelt.
–    Ca. 1,4 Millionen Erwerbslose, die sich in „Ein-Euro-Jobs“, anderen Maßnahmen oder der 58iger Regelung befinden werden in der Statistik nicht mehr als Arbeitslose aufgeführt. Dies erklärt wesentlich den Rückgang der offiziellen Arbeitslosenzahlen.
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–    6,5 Millionen Menschen (22 Prozent aller Lohnabhängigen) arbeiten im Niedriglohnbereich. Davon 2 Millionen mit einem Stundenlohn von 5 Euro Brutto und weniger. Deutschland hat die europäische Pol-Position beim Niedriglohn erreicht. Das Realeinkommen der Niedriglöhner ist von 1995  auf 2008 um 17 Prozent gesunken.
–    Die Lohnquote ist in keinen anderen europäischen Land derart gesunken wie in Deutschland. Von 2000 auf 2008 fiel der Lohnanteil am Volkseinkommen um 11 Prozent. Spitze in Europa.
–    Demgegenüber stieg der Anteil aus Unternehmensgewinnen und Zinseinkünften am Volkseinkommen dramatisch an. Von 2000 auf 2008 von 28 auf nunmehr 39 Prozent.
–    Die Zahlbeträge von Hartz IV, einschließlich Kosten der Unterkunft liegen,  je nach Haushaltsgröße, zwischen 35 und 42 Prozent des Durchschnittseinkommens – und damit deutlich unterhalb der offiziellen Armutsgrenze von 50 Prozent des Durchschnittseinkommens.

Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) hat sein Ziel erreicht; eine gigantische Umverteilung zu Lasten der Lohnabhängigen. Wenn auch in der öffentlichen Wahrnehmung die Stockfehler dieser Gesetzgebung, die massiv ansteigenden Klagen und der Missbrauch von Maßnahmen, im Vordergrund stehen, als ein zentrales Element eines Ausbaus des Niedriglohnsektors, hat Hartz IV, im Zusammenspiel mit fehlendem Mindestlohn und Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, seine Wirkung voll entfaltet. Die herrschenden Eliten können zufrieden sein – ihre Gewinne haben dank Hartz IV -einen enormen Aufschwung erfahren.

Deutschland- das Lohn- und Steuerparadies des Kapitals

Unlängst wurde Deutschland ein Sonderweg in der Lohnpolitik bescheinigt. Dieser besteht darin, dass in enger Kooperation von Bundesregierungen, Unternehmerverbänden und Gewerkschaften das Lohnniveau in Deutschland im Verhältnis zu den anderen Industriestaaten in den letzten 10 Jahren erheblich abgefallen ist. Die Reallöhne stagnieren in den letzten 10 Jahren. Zwischen 2004 und 2008 – mitten in einer Aufschwungphase – blieben selbst die durchschnittlichen Bruttostundenlöhne konstant. (leichter Anstieg in der Industrie und erheblicher Abfall in Dienstleistung und Handwerk). Insbesondere der Niedriglohnsektor erfuhr in Deutschland einen rasanten Anstieg. Von 1997 auf 2007 stieg der Anteil der Niedriglöhner von 15 auf 22 Prozent aller abhängig Beschäftigten. Davon erhalten 2 Millionen Menschen einen Bruttostundenlohn von 5 Euro und weniger.  Damit liegt Deutschland vor Großbritannien (21 Prozent) Frankreich (11 Prozent) Dänemark (8,5 Prozent) und weist vor allem die größte Steigerungsrate auf.
Dies wirkt sich auch auf die Lohnstückkosten, die für die Unternehmen spannendste, weil profiträchtigste, Größe, aus. Die Lohnstückkosten stiegen in Deutschland von 1998 auf 2008 um 3,58 Prozent – im übrigen Euroraum um 19,85 Prozent. Dies war die Grundlage für die Exportindustrie zum Exportweltmeister. Deren Ertrag wurde allein von den Kapitalbesitzern eingestrichen – Ihr Anteil am Zuwachs des Volkseinkommens liegt bei über 70 Prozent.

Die Erreichung dieses Ziels war Inhalt und Wille der diversen „Reformprojekte“ der Bundesregierung von SPD und Grünen unter Kanzler Schröder und wurde nahtlos fortgesetzt von Merkel und Steinmeier. Wesentlich war die Agenda 2010 mit den vier Hartz Gesetzen, der Einführung der Riester Rente und zwei wesentlichen Maßnahmen im Arbeitsrecht. Zu letzterem zählt das systematische Unterlaufen der EU-Richtlinie zur Zeitarbeit durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Die EU hatte 2003 das Prinzip „Equal Pay“ für die Zeitarbeit beschlossen. Danach sollen Zeitarbeiter den gleichen Lohn bekommen, den auch die Kollegen der Stammbelegschaften erhalten. Zeitarbeiter und Kernbelegschaftskollege bei Renault erhalten den gleichen Lohn. Dies gilt mit Ausnahme Deutschlands in ganz Europa. Grund ist die Passage in § 3 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, dass eine Ausnahme vom Prinzip des gleichen Lohns für den Fall vorsieht, das ein Tarifvertrag zur Anwendung kommt oder diese Anwendung einzelarbeitsvertraglich vereinbart wird. Damit kommen Löhne von 6,15 Euro Brutto in der Zeitarbeit zustande. Alles unter freundlicher Mitwirkung der DGB Gewerkschaften.
Der zweite gravierende Unterschied zu Resteuropa liegt im Fehlen gesetzlicher Mindestlöhne. Während diese für 2009 in Belgien 8,41 Euro, in Frankreich 8,71 Euro, in Irland 8,65 Euro und in den Niederlande 8,47 Euro brutto pro Stunden ausmachen, arbeiten in Deutschland ca. 6 Millionen für zum Teil deutlich weniger Geld.
Mit diesen Unterlassungen bzw. Einschnitten wurde eine Niedriglohnschneise geschlagen, die mit dem Zwangsinstrument von Hartz IV gefüllt wurde. In § 10 des SGB II wird die Zumutbarkeit von Arbeit für Hartz IV EmpfängerInnen definiert. Danach ist jede Arbeit zumutbar, unabhängig vom Lohn, den Fahrtzeiten und früheren Beschäftigungen und Qualifikationen. Auch die arbeitsrechtliche Rechtsprechung zum sittenwidrigen Lohn (weniger als 2/3 des ortsüblichen Lohns) greift, bei immer weiter um sich greifenden Minilöhnen, kaum noch.
Die Zwangsinstrument zur Organisierung der Treibjagd der Hartz IV EmpfängerInnen
in den Niedriglohn sind die Eingliederungsvereinbarungen, die Sanktionen und der Niedriglohngewöhnungssektor mit „Ein-Euro-Jobs“, Trainingsmaßnahmen und Praktika zum Nulltarif.
Insbesondere der Sanktionsparagraph 31 hat es in sich. Selbstkündigung, fehlende Bewerbungsbemühungen, ja selbst die Ablehnung eines „Ein-Euro-Jobs“ lösen eine Sanktion aus. Nach den Hartz-Gesetzen ist jede Arbeit, auch bei Löhnen von 5 Euro Brutto und weniger, zumutbar. Wer eine solche Arbeit ablehnt oder abbricht, wird mit einer Sanktion – Leistungskürzung von mindestens 30 Prozent der Regelleistung für drei Monate – belegt. Jungen Menschen unter 25 Jahren wird die Regelleistungen für drei Monate vollständig, im Wiederholungsfall auch die Miete, gestrichen.

Insbesondere die gigantisch aufgeblähte „Arbeitslosenbetreuungsindustrie“ mit geschätzten 50 000 Beschäftigten ist zu einer „Schule der Nation“ für die Gewöhnung an Niedriglohn und die Erziehung zu untertänigem Verhalten, insbesondere für junge Menschen, geworden. Menschen, die zum Teil zum wiederholten Male die Mühle der „Ein-Euro-Jobs“ durchlaufen haben, haben sich an einen rechtslosen Status, fern von sonst üblichen Rechten eines Arbeitnehmers gewöhnt. Sie wissen die Prämie, die über die laufenden Leistungen hinaus gezahlt werden, zu schätzen. War dies zu Beginn von Hartz IV noch wenig im Verhältnis zu den Möglichkeiten mit regulärer Arbeit seinen Unterhalt zu bestreiten, so kann heute festgestellt werden, dass im Niedriglohnsektor kaum mehr zu verdienen ist. Angesichts der Kurzzeitigkeit vieler prekärer Arbeitsverhältnisse (Die durchschnittliche Beschäftigungsdauer in der Zeitarbeit beträgt drei Monate) ist ein „Ein-Euro-Job“ mittlerweile zu einer zumindest für 6 bis 12 Monate gesicherten Einkommensquelle geworden. Zusätzlich haben sich auch die Teilnehmer daran gewöhnt, in zahlreichen Fällen ganz reguläre Tätigkeiten am Markt auszuführen, die früher oder gleichzeitig auch von Privatunternehmen oder in staatlichen Einrichtungen ausgeführt werden.

Hartz IV ist unmittelbare Gewaltanwendung, gesellschaftliche Erniedrigung psychische Deformierung des Teils der Lohnabhängigen, die nicht in Normalarbeitsverhältnisse beschäftigt sind. Durch die auch nur zeitweisen oder aus der Familie bzw. dem Bekanntenkreis vermittelten Erfahrungen wirkt Hartz IV tief in das Alltagsbewusstsein der Lohnabhängigen. Jede Realityshow im Kommerzfernsehen belebt das Schreckgespenst – Hartz IV

Sehr treffend sagte der Multimilliardär Warren Buffet Ende 2006, zur New York Times:

„Es herrscht Klassenkrieg, richtig, aber es ist meine Klasse, die Klasse der Reichen, die Krieg führt, und wir werden gewinnen.“

Hartz IV ist Bestandteil dieses Klassenkrieges gegen Lohnabhängige und Erwerbslose

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ändert gar nichts

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung vom 9.Februar der Politik einen Spiegel vorgehalten, dass sich die bisherigen Berechnungen der Hartz IV Sätze bestenfalls aus Kaffeesatz und vor allem Haushaltseinsparungen begründet haben.

Die aus Anlass der Überprüfung der Regelsätze von Kindern erfolgte Anrufung des Bundesverfassungsgerichts hat einmal mehr deutlich gemacht: Das Bundesverfassungsgericht ist kein Interessenorgan der Armen. Es stellt der Politik fast einen Persilschein für die Festlegung der Höhe von Sozialleistungen aus. Aus der Begründung des Bundesverfassungsgerichts: „die geltenden Regelleistungen … können zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht als evident (offensichtlich) unzureichend angesehen werden.“ Das Bundesverfassungsgericht fordert lediglich, dass sich Politik an seine eigenen Regeln hält. Diese selbstgemachten Regeln haben die letzten Bundesregierungen seit Kanzler Schröder sträflich vernachlässig: Haben die Regierenden doch versucht, die Höhe der Regelsätze als scheinbar wissenschaftliche Notwendigkeit darzustellen.
Mit der Entscheidung ist klar: Regelsätze und das Lebensniveau der Armen stehen weitgehend im politischen Ermessen von Regierung und Parlament. Dazu das Bundesverfassungsgericht: „Die Konkretisierung (der Bedarfe ) obliegt dem Gesetzgeber, dem hierbei ein Gestaltungsspielraum zukommt.“ Allerdings „müssen die Festsetzung der Leistungen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren tragfähig zu rechtsfertigen sein.“

Das Bundesverfassungsgericht kritisiert in seiner Entscheidung die Berechnungsmethoden – nicht das Leben unterhalb der Armutsgrenze.
Einzig die Forderung nach der Einführung von Leistungen für besondere Bedarfe in das SGB II, ist ein positiver Effekt der richterlichen Entscheidung.

Pünktlich zum Urteil stehen auch schon die Forderer nach Absenkung der Regelleistungen parat. Der Wirtschaftsweise Wolfgang Franz (von der Bundesregierung ernannt) fordert deren Senkung um 30 Prozent.
Anders ausgedrückt: Diese Regierung will, dass die Armen noch ärmer werden.  Und da Armut und Reichtum wie siamesische Zwillinge sind – wer Steuererleichterungen für Hoteliers und Unternehmen bezahlen will, muss sich das Geld bei anderen holen, von denen man vermutet, dass sie sich nicht wehren können. So dürften denn Westerwelle und Merkel ein Stück dazu beitragen, dass sich die 6 Billionen Euro privaten Geldvermögens weiter vermehren und die Zahl der armen Kindern weiter steigt und deren Schulbrot bald ein Luxusgut wird.

Keine Illusionen verbreiten

Wer aus dem Urteil des Verfassungsgerichts ableitet, jetzt geht es mit den Regelsätzen, insbesondere für Kinder aufwärts, befindet sich im Traum. Zu offensichtlich ist, dass die Regierenden schon parat stehen, die Neuberechnung der Regelleistungen gegen deren EmpfängerInnen zu richten. Bundesarbeitsministerin von der Leyen hat schon die Sachleistungsgewährung in die Debatte gebracht. Damit will sie sicherstellen, dass die Leistungen für Kinder auch bei diesen ankommen. In ihrer Argumentation nimmt sie die berechtigte Kritik an der Bemessung der Regelsätze für Kinder auf, und wendet diese gleich gegen deren Eltern. Da wird Hartz IV EmpfängerInnen pauschal unterstellt, sie gehören zu „bildungsfernen Schichten“, könnten ihren Kindern folglich nicht in der Schule behilflich sein usw.. Sollte sich diese Linie durchsetzen, würden neue Stigmatisierungsmerkmale für Kinder aus Hartz IV Haushalten geschaffen. Hartz IV Gutscheine für Schulkantinenessen, Hartz IV Schulranzen etc.
Da ist CDU Missfelder nicht mehr weit, der höhere Hartz IV Sätze als Sponsoring für Tabak- und Spirituosenindustrie betrachtet. Die Intention bei Missfelder und von der Leyen ist die gleiche: Arme können nicht mit Geld umgehen – daher brauchen sie auch keins.  Lieber Gutscheine und Sachleistungen. Die mittelalterliche Armenversorgung lässt grüßen.

Angesichts der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts sollten die Erwerbslosen die Chance jedoch nicht verstreichen lassen, die Höhe der Regelleistungen und das ganze Hartz IV System in Frage zu stellen. Die Zeit ist dafür günstig und muss genutzt werden.

Abschaffung der Hartz Gesetze und die Einführung einer Grundsicherung oberhalb der offiziellen Armutsgrenze. Diese Grundsicherung darf nicht an den Zwang zur Arbeit gekoppelt sein.
Die Regelsätze von Hartz IV und Grundsicherung sind auf 500 Euro anzuheben.

Sondergesetze wie das Asylbewerberleistungsgesetz sind abzuschaffen. Notwendig ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von aktuell mindestens 10 Euro pro Stunde, der ein Leben ohne Armut ermöglicht.

Den Hartz IV EmpfängerInnen sei gesagt: Es rettet Euch kein höheres Wesen, kein Gott, und kein Bundesverfassungsgericht – für höhere Regelsätze , müsst ihr selber streiten.

Bremer ErwerbslosenVerband,
http://www.bev-bremen.de
Herbert Thomsen“

Nachträge:

die heutige (14.02.2010) „nb“ setzt sich vergleichsweise tiefgründig mit dem Hartz4-Urteil auseinander- Hut ab! Das hat die Redaktion mal sauber hinbekommen- dickes Lob und ein unbedingte Leseempfehlung! (und das gibt’s von mir wirklich selten)

http://www.neue-braunschweiger.de/Gesetzgeber_muss_Hartz_IV_neu_regeln/

Sozusagen die „Nachwehen“ des obig besprochenen Urteils:

Der Unbelehrbare

Demagogendämmerung

dagegen Unterstützung für Westerwelles Angriffe durch den Spiegel (Tipp: falls Abo- kündigen- sonst: am Kiosk nicht mehr kaufen):

Westerwelles Hartz-IV-Tirade

„Falsche Kritik für die richtigen Fragen – Ein Kommentar von Jan Fleischhauer(angeblich ehemals „links eingestellt“- in diesem Blog schon mehrfach ein Thema- z. B. sein Gespräch mit einem anderen rechten „Intellektuellen“, dem sog. Historiker Arnulf Baring- über die Frage, „wie die Linken wirklich sind“- das ist so, als ob ein Blinder das Farbenspiel eines Toulouse-Lautrec-Gemäldes erklären sollte) – kurze Anmerkung- bereits nach der Hälfte des Artikels frage ich mich schon, was dieser Autor (JF) da betreibt- er kann ja seine Meinung haben- aber wer den Unterschied zwischen Wohngeld und „KDU“ nicht kennt, sollte sich besser zum Thema Hartz4 nicht äußern. Der letzte Satz des Artikels, in dem sich Hr. Fleischhauer zum Kindeswohl ausläßt, ist der Gipfel an Heuchelei- als ob ihm, dem Verfassungsfeind (vgl. das Diffamieren der „Sozialstaatsfraktion“), etwas am Wohl von sog. Unterschichts-Kindern liegen würde. Jan, bleib‘ bei Deinen „Leisten“ und schreib‘ über Deinen Bauchnabel („Unter Linken“- eine weinerliche, unehrliche und undankbare Auseinandersetzung mit JF’s wohlbehüteter und sorglos-bürgerlich-gutsituierter Kindheit- anstatt seiner Mutter tagtäglich „die Füße zu küssen“, schüttet JF ganz spätpubertär dumpfnationale Dreckkübel aus)- das geht bei Manchen wenigstens als Satire durch.

… Noch ein Nachtrag:

Das Existenz–Minimum der HabendHerrschenden – Hartz IV, das Bundesverfassungsgericht und die etablierte bundesdeutsche Politik

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One Response

  1. Guten Tag
    Wunderbar dieser Artikel, sehr aufschlußreich informativ, das man nichts groß was zu erwarten hatte, wußte sicher jeder, die Doppelzüngigkeit der Richter beim Bundesverfassungsgericht ist doch eigentlich klar gewesen, denn die gehören ja auch zu den „Spitzenverdienern“, keine Verbesserungen für Arme, die sollen arm bleiben, damit der Widerstand auf Dauer gebrochen wird.
    Da ist es gut das es eine Partei gibt die mobil macht, auch ich gehöre dazu, Die Linke und ich werden kämpfen für eine soziale-gerechte Gesellschaft!
    Mit freundlichen Grüßen
    Birgit Wieczorek

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