Frau von der Leyen, Wahrheitsministerin, im Original-Ton:
Himmel noch einmal (inkl. Transkript= Redetext zum Lesen)
Beachtenswert auch die Kommentare auf der verlinkten Seite!
Und jetzt ein Werbeblock für die Nachdenkseiten:
„14. August 2009 um 20:39 Uhr
Callcenters, eine windige Branche
Verantwortlich: Wolfgang Lieb | Druckversion | Für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben sich Arbeitnehmer in der Vergangenheit vehement eingesetzt. 1956 erkämpften Beschäftigte der Metallindustrie nach 114 Tagen Streik einen Tarifvertrag, der beinhaltete dass Arbeiterinnen und Arbeitern der Lohn bei Krankheit für eine bestimmte Zeitdauer weiter gezahlt wird. Damit wurde der Grundstein für die heutigen tarifvertraglichen und gesetzlichen Regelungen für eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gelegt. („Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall“ [PDF – 18 KB]). Das Gesetz war den Arbeitgebern von Anfang an ein Dorn im Auge. Es gab zahllose Versuche die Regelung zu umgehen oder zu unterlaufen. Ein gängiges Mittel sind Ausschlussregelungen in Arbeitsverträgen. Eine besonders dreiste Klausel hat sich das Callcenter „Bestseller“ für seine Arbeitsverträge ausgedacht: Es wird monatlich wird ein Gesundheitsbonus gezahlt, dieser Bonus, der 25 Prozent des Gehalts ausmacht, wird aber schon ab dem ersten Krankheitstag vollständig gestrichen. Eine ehemalige Mitarbeiterin dieses Callcenters hat nun dagegen geklagt. In erster Instanz hat das Arbeitsgericht München der Klägerin eine Zahlung von lediglich 100 Euro zugesprochen. Am 11.08. 2009 entschied die Revisionsinstanz, das Landesarbeitsgericht München, in mündlicher Verhandlung, dass der Klägerin der Anspruch auf den vollen Gesundheitsbonus für zwei Monate zusteht, das Callcenter „Bestseller“ wurde verurteilt 900 Euro plus Zinsen an die Beklagte zu zahlen. Der Richter bewertete den Anteil des Gesundheitsbonus an den Gesamtbezügen von 25 Prozent als extrem hoch. Allerdings wurde eine Revision dieses Urteils zugelassen (Az.: 8 Sa 131/09). Von Christine Wicht
Die Klägerin Sabine Beineke war bereits längere Zeit (…)“ hier weiterlesen
Das Wochenende ab Freitag nachmittags war gekennzeichnet durch eine besondere Art von Auseinandersetzung- es wurde diesem Weblog unterstellt, Ende Mai (sic!) „content-Klau“ betrieben zu haben, es wurde zuerst „freundlich“ „gebeten“, einen Artikel zu entfernen, den ich angeblich „gestohlen“ hätte. Den Rest des Beitrags lesen »
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