Etwas Bezirksrat (von letzter Woche), viel Juristisches (u. a. zu Sozialrecht- Hartz4!) und ein kleines „Essay“ zu Fragen von Provinzialismus, Lokalpatriotismus und Heimat (mehr im Nachtrag Nr. 2). – Aktualisiert! –
Die kürzeste Zusammenfassung der letzten Bezirksratssitzung ist: es trafen sich zwei Dutzend Engagierte und beschlossen mehr oder minder Wichtiges.
Highlight war sicher der Beschluss zur NiWo-Rekapitalisierung (mehr dazu auf den Seiten der Bürgerinitiative „NiWo retten“)- die Beschlussvorlage ist über das Rats-Infosystem zu finden (Link auf der Hauptseite dieser Website). Abstimmungsverhalten entgegen des intellektuell Eingängigen: dafür CDU, SPD und BIBS (!), Enthaltung seitens der Grünen und der Linken (meiner Wenigkeit). Sowohl die Grünen als auch ich fragten nach, hakten nach, CDU-Manlik (langjährig in der Politik, auch Ratsherr!) hat Betriebswirtschaft begriffen („Linke Tasche, rechte Tasche“), zumindestens insoweit, als es- für ihn- „wohl“ besser ist, wenn „man“ an den meisten Stellen abwiegelt, bloß abnickt und/ oder feige seine Schnauze hält.
Das Zusammenspiel ohne Absprache mit den Grünen klappte letzte Woche jedenfalls zumeist, mit C. Plock von der BIBS war jedoch soviel los wie mit Osterglocken zu Weihnachten, soviel zum von ihm so geliebten Thema „Professionalität“. Mir fiel besonders auf, dass ständig sein (Nokia-daher kenne ich den Ton-)Handy quengelte, dass der Akku bald leer wäre. Achja, das Ehepaar PalmPlock ist jetzt mit einem Jungen gesegnet- also quasi zu PPP geworden (kleiner Scherz 😉 Alle freuten sich so, als ob sie mit dabei gewesen wären (jetzt reicht’s aber mit der Lästerei!). Also mit anderen Worten- auch von mir einen herzlichen Glückwunsche für Nicole und Christian!
Glückwunsch auch an Hr. Rackwitz (von der SPD), der mich nach meinen Nachfragen zu den Antworten* auf meine Anfragen zum Winterdienst der Firma ALBA beim Tagesordnungs-Punkt NiWo-Rekapitalisierung großspurig darauf hinwies, dass die Stadt Braunschweig nun mal als offizielle Bezeichnung „Konzern“ heissen würde- eine Zurechtweisung, die wahrlich eines standhaften Sozialdemokraten vom Schlage eines Otto Graf Lambsdorf „würdig“ war 😉 Diese SPD verulkt sich schon selbst, merkt es aber nicht mal- insofern muss ich an die Adresse der (meisten) Grünen sagen- eure Verlogenheit ist wenigstens kalkulierbar, offen und ehrlich- bei den meisten SPD-Leuten und deren Politik bzw. Wortbeiträgen fällt mir so wenig Positives ein- vielleicht hagelt es ja mal böse Kommentare, in denen die Vorzüge dieser SPD erläutert werden? (Oder liest hier keine/r mit SPD-Parteibuch mit? Oder CDU-Feigheit abgekupfert- modern gesagt- „reloaded“?)
Wer sich bisher noch nicht über die Überschrift gewundert hat, der kann im nächsten Abschnitt bei den Urteilen weiterlesen:
Im Sydikum ist eine kleine Strasse, die Zinksgartenstrasse ist ein kleine Strasse, jeweils in Halle an der Saale bzw. Braunschweig- sie stehen für mich symbolhaft für die Unterschiede zwischen diesen beiden Städten- zu Hause fühle ich mich hier in BS, nicht in Halle- ist das schon Lokalpatriotismus oder eine Art von Heimatgefühl? Ist die Linke frei von so etwas? Wenn nein- sollte die Linke dieses Thema vermeiden? (mehr dazu im Nachtrag Nr. 1- dann gibt’s auch die Scans der *Antworten zu meinen ALBA-Winterdienst-Fragen– eingefügt bei „Morgen Bezirksratssitzung- oder alle lieben ALBA„– zu den o. a. Themen schreibe ich mal ewas, wenn ich ganz viel Zeit habe)
Jetzt die versprochenen Urteile:
VG Köln: Stadt darf Wahlwerbung im öffentlichen Straßenraum zeitlich beschränken
(vg-koeln-stadt-darf-wahlwerbung-im-oeffentlichen-strassenraum-zeitlich-beschraenken)
und
SG Düsseldorf: Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe darf nicht auf Hartz IV-Anspruch angerechnet werden
(sg-duesseldorf-nachzahlung-von-arbeitslosenhilfe-darf-nicht-auf-hartz-4-anspruch-angerechnet-werden)
sowie
zu SG Dortmund, Urteil vom 02.02.2009 – S 31 AS 317/07
Weigert sich ein Langzeitarbeitsloser, zu Dumpinglöhnen zu arbeiten, darf die Grundsicherungsbehörde das Arbeitslosengeld II nicht kürzen. Die Behörde dürfe auf diese Weise nicht indirekt die Absenkung des Lohngefüges unterstützen. Dies hat das Sozialgericht Dortmund mit einem jetzt mitgeteilten Urteil vom 02.02.2009 antschieden (Az.: S 31 AS 317/07, BeckRS 2009 54755/ leider kostenpflichtiger Download ).
Behörden dürfen Lohndumping nicht fördern
Eine Leistungsbezieherin aus Bochum sollte bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto arbeiten. Als die arbeitslose Frau die ihr angebotene Arbeit ablehnte, senkte die ARGE Bochum die SGB II-Leistungen für drei Monate um 30 Prozent ab, was einen monatlichen Kürzungsbetrag von jeweils 104 Euro bedeutete. Auf die Klage der Arbeitslosen hob das Sozialgericht Dortmund die Leistungskürzung auf. Das Gericht ist der Ansicht, dass ein Stundenlohn von 4,50 Euro bei einem untersten Tariflohn von 9,82 Euro unzumutbar ist. Solche Stundenlöhne seien sittenwidriger Lohnwucher. Arbeitslosen derartige Stellen mit Hilfe von Sanktionen aufzuzwingen, hieße, Lohndumping behördlicherseits zu unterstützen und das Lohngefüge weiter nach unten zu schrauben. *von beck.de
Dann noch Danke an Hr. Verfassungsrichter Papier für sein Statement gegen die Unverschämtheiten des Hr. IM (Innenminister) Schäuble-
nachzulesen unter papier-weist-vorwuerfe-schaeubles-wegen-politischer-einmischung-des-bverfg-zurueck
Nachtrag:
„Das Grundgesetz im „Wind der Veränderung“
Verantwortlich: Wolfgang Lieb | Druckversion |
Auch der Inhalt der Verfassung unterliegt ständig der Gefahr, mit dem Status quo der politischen und gesellschaftlichen Machtverhältnisse identifiziert zu werden. Im Widerstand gegen solche Vereinnahmungen muss sich wahrer Verfassungspatriotismus bewähren.
Der Staats- und Verwaltungsrechtler Martin Kutscha beschreibt in seinem Aufsatz Einschnitte in die Verfassungsordnung des Grundgesetzes am Beispiel der Beschwörung von Terrorismusgefahren und an der „marktgerechten“ Umgestaltung der Wissenschaftsfreiheit. Den Rest des Beitrags lesen »
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