Landessozialgerichte urteilen bisweilen … sozial … insofern ein interessantes Urteil!
Von beck-online: -Artikel aktualisiert!-
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LSG Nordrhein-Westfalen: Vom Onkel geliehenes Geld wird
nicht auf Hartz-IV-Leistung angerechnet
Urteil von zu LSG Nordrhein-Westfalen - L 7 AS 62/08
Gewährt ein Verwandter einem Hartz-IV-Empfänger eindeutig ein zinsloses
Darlehen, darf dieser Betrag nicht auf die Grundsicherungsleistungen
angerechnet werden. Der Darlehnsvertrag braucht dafür nicht unbedingt
genauso dokumentiert zu sein, wie dies unter fremden Dritten üblich
wäre. Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen berichtet, dass es in
einem Urteil entschieden hat, dass die zuständige Behörde Leistungen
des Arbeitslosengelds II von einem Hilfebedürftigen unter diesen
Umständen nicht zurückfordern kann (Az.: L 7 AS 62/08; nicht
rechtskräftig).
Sachverhalt
Geklagt hatte eine Hartz-IV-Empfängerin, deren Onkel, ein
Rechtsanwalt aus Polen, ihr 1.500 Euro «als Darlehen» auf ihr Konto
überwiesen und in einem Brief ausdrücklich an die Vereinbarung erinnert
hatte, dass die Summe später zurückgezahlt werden sollte, sobald die
Klägerin eine Beschäftigung aufgenommen hat.
Kein Scheingeschäft
Das LSG sah diese schnelle und unbürokratische Hilfe als Ausdruck
intakter verwandtschaftlicher Verhältnisse und verneinte das Vorliegen
eines Scheingeschäfts. Wenn sich im Zeitpunkt des Geldzuflusses die
Rückzahlungsverpflichtung eindeutig feststellen lasse, bestehe auch bei
einem Geschäft unter Verwandten regelmäßig keine Veranlassung, eine
Dokumentation des Geschäfts im Sinne des Fremdvergleichs – also wie
zwischen fremden Dritten üblich - zu fordern. Dies sei erst der Fall,
wenn eine Prüfung des Einzelfalls Zweifel am Vorlegen eines Darlehns
ergebe und es deshalb auf die Beweislast ankomme.
Darlehen sind kein Einkommen
Darlehen, die zurückzugewähren sind, gelten nach Ansicht des LSG
auch dann nicht als auf ALG-II Leistungen anzurechnendes Einkommen,
wenn der Hilfebedürfte damit Rechnungen bezahlt und Anschaffungen
tätigt. Seine Vermögenssituation ändere sich nämlich durch ein solches
Darlehen nicht. Denn schließlich sei er verpflichtet, dem Darlehnsgeber
später das empfangene Geld zurückzuzahlen.
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und sonst? Rücktritt Bundeswirtschaftsminister Gloß (CSU, „Polizistenversteher“), sein Ersatz ein „Adeliger“ („von und zu… auf und davon“), irgendwas mit Büchern, von Bücherwurm oder sowas
So als ob der deutsche Adel diesem Land nicht schon genug angetan hätte! – Siehe azu auch Nachtrag Nr.2 am Ende
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